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2G Regel ab 8. Nov. 2021 auch in der Tennishalle

Unter die 2G Regel fallen alle Personen nach Ende der Schulpflicht, also älter als 15 Jahre, für die eine reguläre Impfung besteht.

Ausgenommen sind Menschen ,bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich ist sowie Kinder bis 12 Jahre.

Für Jugendliche bis 15 Jahre wird der Ninja Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2G anerkannt. Auch für MitarbeiterInnen in der Gastronomie reichen Tests.

2G Regel ab 8. Nov. 2021 auch in der Tennishalle
User ImageHeinz Mock, 08. November 2021