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Ab Montag, 19.4.21 gelten für das Burgenland im Bereich SPORT folgende Regelungen

Sportausübung im Freien ist erlaubt für Sportarten, bei denen es zu keinem Körperkontakt
kommt, an öffentlichen Orten im Freien und auf Outdoor-Sportstätten, wenn pro Person
mind. 20 m2 zur Verfügung stehen, 
z.B.: Leichtathletik, Tennis, Golf, Bogenschießen,
Eislaufen, Ski-Langlauf.
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist Vereinstraining im
Freien erlaubt, aber nur Sport ohne Körperkontakt.
Allerdings darf die Gruppengröße
maximal zehn Personen plus maximal zwei Betreuungspersonen betragen. Erforderlich sind
20m2 pro Person, der Mindestabstand von zwei Meter darf nur kurzfristig unterschritten
werden.
Für Trainingsgruppen (für Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre) gilt:
- mehrere Trainingsgruppen zeitgleich erlaubt, wenn eine Durchmischung
ausgeschlossen ist;
- verpflichtendes Präventionskonzept und Registrierungspflicht
- keine Testpflicht für Kinder und Jugendliche
 - wöchentliche Testpflicht für Trainer/Trainerinnen (Antigen oder PCR-Test).

Für Erwachsene ab 18 Jahren ist Sport möglich:
- jederzeit: alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im
gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn, mit einzelnen engsten
Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) oder mit einzelnen wichtigen
Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nichtphysischer Kontakt gepflegt wird,
- zwischen 6 und 20 Uhr: max. vier Personen aus max. zwei Haushalten und max.
sechs Minderjährigen, für die Aufsichtspflicht besteht (Achtung: Diese Regel gilt nicht
für Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken, z.B. Sport- und Trainingskurse,
diese dürfen nur gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt
erbracht werden).
- mit mindestens 2 Meter Abstand zu anderen Personen. Davon ausgenommen sind
wieder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen
Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/Lebenspartner, einzelne engste Angehörige
und einzelne wichtige Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich
Kontakt gepflegt wird.
Auf Sportstätten ist eine FFP2-Maske zu tragen. Bei der Sportausübung muss kein MundNasen-Schutz getragen werden.
Nicht erlaubt sind:
- Trainings- und Übungsformen (egal in welcher Sportart), bei denen es zu
Körperkontakt kommt.
- Indoor-Sportanlagen sind geschlossen (Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmbäder,
Tennishallen, usw.).
- das Betreten von Indoor-Sportstätten für Hobbysportlerinnen und -sportler.
Spitzensportlerinnen und -sportler sowie ihre Trainerinnen und Trainer dürfen Sportstätten
betreten und ihren Sport beruflich ausüben und an internationalen Wettbewerben
 teilnehmen.

 

Ab Montag, 19.4.21 gelten für das Burgenland im Bereich SPORT folgende Regelungen
User ImageHeinz Mock, 19. April 2021